| Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer der Datefix-Veranstaltungsdatenbank |
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1. Vertragspartner, Geltungsbereich. Datefix ist ein Produkt der Firma Pool Online Internetservice Michael Loy. Nutzer der Datefix-Veranstaltungsdatenbank sind eigenständige Organisationen, Firmen oder Privatpersonen, für die Datefix die technischen Voraussetzungen zur Publizierung von Veranstaltungsankündigungen schafft. Allein verantwortlich für die Inhalte der Veranstaltungskalender ist der Nutzer. Eingefügt werden darf Datefix nicht in Webseiten mit rassistischen oder die Menschenwürde verachtenden Inhalten sowie Angebote, die gegen geltendes Recht verstoßen. Das Einfügen von Datefix in Seiten mit erotischen oder pornografischen Inhalten ist nicht erlaubt. Desweiteren behalten wir uns vor, Webseiten von der Teilnahme auszuschließen. Das gilt insbesondere für solche Veranstaltungskalender, über die Inhalte verbreitet werden, die dazu führen können, dass die Domain www.datefix.de von Filteranbietern als nicht jugendfrei eingestuft wird. Sofern die Einblendung von Werbebannern auf Seiten des Veranstaltungskalenders erfolgt, liegt die inhaltliche Verantwortung auch dafür beim Nutzer. Datefix selbst nimmt keine Werbung für rassistische, sexuelle oder die Menschenwürde verletzende Inhalte an. Sofern Werbeeinblendungen von Dritten eingespielt werden, ist Datefix bestrebt, vergleichbare Klauseln zu vereinbaren.
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2. Vertragsbedingungen |
| 3. Gesetzes- und sittenwidrige Angebote Der Datefix-Nutzer verpflichtet sich, dass die Inhalte der von ihm gepflegten Daten nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Datefix behält sich ausdrücklich das Recht vor, derartige Inhalte ohne vorherige Abmahnung zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch des Datefix-Nutzers entsteht hierdurch nicht. |
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4. Vertragsbeginn und -ende (bezahlte Versionen) Der Vertrag endet, wenn das Guthaben an Seitenaufrufen verbraucht ist oder nach Ablauf des Zeitkontos. Entscheidend ist das Ereignis. das zuerst eintritt. Restguthaben an Zeit oder Aufrufen verfallen. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch, sondern muss erneut durch die Buchung von Seitenabrufen oder die die Verlängerung des Zeitkontos abgeschlossen werden. Nachfolgeverträge werden grundsätzlich erst dann freigeschaltet, wenn die Seitenaufrufe gänzlich verbraucht oder der vorherige Vertrag zeitlich abgelaufen ist, so dass bei einer vorzeitigen Vertragserneuerung dem Kunden keine Nachteile entstehen. |
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5. Vertragsbeginn und -ende (werbefinanzierte Versionen) Datefix ist berechtigt, das Angebot einer durch Werbung finanzierten Version einzustellen, wenn eine Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist. Die Kündigungsfrist für diesen Fall beträgt 30 Tage. Der Datefix-Nutzer hat die Möglichkeit eine bezahlte Version zu wählen oder die Zusammenarbeit mit Datefix einzustellen. |
| 7. Leistungen Datefix-Nutzer können die Veranstaltungsdatenbank im jeweils aktuellen Leistungsumfang nutzen. Datefix behält sich vor diesen Leistungsumfang zu erweitern, wobei es Datefix freigestellt ist, zusätzliche Leistungen abhängig von der gewählten Version zu machen. Datefix ist berechtigt, technische Veränderungen durchzuführen. Sofern diese Auswirkungen auf Datenbankzugriffe haben, werden solche Änderungen 30 Tage vor deren Einführung angekündigt. |
| 8. Gewährleistung Datefix leistet Gewähr für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Eventuelle Mängel müssen Datefix schriftlich mitgeteilt werden, Datefix ist zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt. |
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9. Haftung Datefix leistet Schadensersatz nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner eigenen Organe. Grundsätzlich keinerlei Haftung wird übernommen für:
Datefix übernimmt keine Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Manipulationen, insbesondere zur betrügerischen Erhöhung der Seitenaufrufe. Für Schäden, die im Verantwortungsbereich des Datefix-Nutzers liegen, übernimmt Datefix keine Haftung. Datefix haftet nicht für Folgeschäden, z.B. bei positiver Vertragsverletzung. Datefix haftet nur dann für die Wiederherstellung von Daten, wenn der Datenbanknutzer Vorkehrungen getroffen hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand aus EDV-verarbeitetem Datenmaterial wiederhergestellt werden können. Die genannten Haftungsbestimmungen gelten sowohl für vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche. |
| 10. Datenmaterial Gemäß § 33 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes wird der Datefix-Nutzer davon in Kenntnis gesetzt, dass seine Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet werden. Datefix verpflichtet sich, alle Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und diese Daten Dritten nur in dem Falle zugänglich zu machen, soweit dies zur Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen unumgänglich ist. Der Datefix-Nutzer, Werbepartner sowie Datefix haben jederzeit Anspruch darauf, die von Datefix erzeugten Logfiles der Veranstaltungskalender einzusehen. In diesem Logfile werden gespeichert: IP-Nummer des Aufrufers, Name des Internet-Zugangsrechners des Aufrufers, Betriebssystem- und Browserversion des Aufrufers, Uhrzeit des Aufrufs und ob ein Klick auf ein Werbemedium erfolgte. Die Logfiles des aktuellen Tages sind für den Datefix-Nutzer im Statistik-Bereich einsehbar. Die Logfiles werden mindestens zehn Tage aufbewahrt und spätestens zwei Wochen nach Abrechnung von Werbemedien gelöscht. |
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11. Sonstiges |
| Nördlingen, 1.4.2004 |
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