Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Werbetreibende im Datefix-Netzwerk
1. Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Auftraggeber von Werbung im Internet, im Folgenden auch Werbetreibende genannt. Für die angeschlossenen Datefix-Nutzer, im Folgenden Seitenanbieter genannt, die Werbeflächen auf ihren Veranstaltungskalendern zur Verfügung stellen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Datefix-Nutzer. Datefix übernimmt die Beratung, Vermittlung und Platzierung von Werbung auf den Veranstaltungskalendern der Datefix-Nutzer.
 
Datefix ist ein Produkt der Firma Pool Online Internetservice Michael Loy.

2. Vertragsbedingungen

Es gelten ausschließlich die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden wird ausgeschlossen. Integraler Bestandteil des Vertrages ist außerdem die jeweils gültige Preisliste oder der vorher vereinbarte Festpreis. Der Vertragsabschluß erfolgt ausschließlich durch schriftliche Bestätigung des Werbeauftrags durch Datefix, durch die Plazierung der Werbung auf den uns angeschlossenen Seiten oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung. Nebenabreden und mündliche Ergänzungen sind ungültig, wenn sie nicht in schriftlicher Form bestätigt werden. Dies trifft auch für den Verzicht auf das Formerfordernis zu. Alle Angebote von Datefix sind in jedem Fall freibleibend.

3. Rücktrittsbedingungen

Mit der in Ziffer 2 aufgeführten Vertragsbestätigung wird die Online-Plazierung als Festauftrag akzeptiert. Eine Rücktrittsmöglichkeit besteht nur nach schriftlicher Anfrage. Datefix behält sich die Einräumung der Rücktrittsmöglichkeit nach eigenem Ermessen vor. Die Rücktrittsbestätigung durch Datefix bedarf ausdrücklich der schriftlichen Form. Hiervon nicht berührt wird das Rücktrittsrecht bei Preisänderung (s. Ziffer 9).

4. Gesetzes- und sittenwidrige Angebote

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die Werbeinhalte nicht gegen geltendes deutsches Recht und die guten Sitten verstoßen sowie nicht für Seiten mit rassistischen oder sexuellen Inhalten werben. Datefix behält sich ausdrücklich das Recht vor, derartige Werbeaufträge abzulehnen bzw. ohne vorherige Abmahnung aus dem Netz zu nehmen. Datefix wird den Werbetreibenden unter Angabe der Gründe von diesem Schritt unterrichten. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht, der Werbetreibende hat jedoch Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen.

5. Anlieferung

Der Werbetreibende sollte die notwendigen Unterlagen (Banner, Urls, Zieladressen etc.) mindestens 24 Stunden vor Schaltung der Werbung vollständig und entsprechend den verabredeten Konditionen an Datefix übermitteln, entweder als Attachment einer e-mail an info@datefix.de oder als Brief. Die Überprüfung, ob durch die vorgesehene Werbung Rechte Dritter verletzt werden, obliegt dem Auftraggeber. Insofern trägt der Werbetreibende die presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für den Werbeinhalt und haftet gegenüber Datefix und den angeschlossenen Seitenanbietern für Schäden, die durch die Plazierung der Werbung entstehen. Erfolgt die Erstellung des Werbebanners durch Datefix, sind die benötigten Unterlagen 14 Tage vor der Online-Plazierung zu übergeben. Für das eingesendete Material übernimmt Datefix keine Haftung. Datefix ist berechtigt, eingesandte Banner zu überarbeiten, insbesondere deren Abmessungen, um diese adäquat im Internet platzieren zu können. Es besteht hierzu jedoch seitens Datefix keine Verpflichtung.

6. Platzierung im Internet

Eine Benachrichtigung über die Platzierung des jeweiligen Werbebanners im Internet erfolgt per e-mail. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den (die) Werbebanner unverzüglich zu überprüfen und innerhalb der ersten Woche eventuelle Fehler zu reklamieren. Spätere Reklamationen sind möglich und können einvernehmlich korrigiert werden, eventuelle Kosten in diesem Falle trägt der Werbetreibende. Datefix handelt nach eigenem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der vermuteten Interessen der Werbetreibenden. Datefix versucht, die Platzierung der Banner zielgruppenspezifisch und in enger Kooperation mit den Auftraggebern durchzuführen.

7. Stornierung und Ausfall

Sollte die Durchführung eines Auftrags wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Hindernisse, aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein, erhält der Auftraggeber unverzüglich Mitteilung hiervon. In Absprache mit dem Werbetreibenden wird die Erfüllung des Werbeauftrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt angestrebt. Falls der Auftrag aus den oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden kann, besteht seitens Datefix Rückzahlungspflicht eventuell bereits geleisteter Zahlungen, insofern diese nicht bereits verbraucht sind. Der Werbetreibende kann keine weiteren Ansprüche geltend machen.

8. Berechnung der Adviews

Für die Berechnung der Adviews erkennt der Werbetreibende ausschließlich das Datefix-eigene Countprogramm als maßgeblich an.

9. Preise und Zahlungsmodalitäten

Der Auftraggeber zahlt für die Werbeleistung entweder den vorher vereinbarten oder einen der jeweils gültigen Preisliste entnommenen Festpreis. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der jeweiligen Werbekampagne. Sollte diese länger als einen Monat dauern, stellt Datefix die erste Rechnung nach Ablauf von 30 Tagen seit Beginn der Schaltung und sodann in monatlichem Abstand. Die vereinbarten Entgelte sind zwei Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Es werden keine Abzüge gewährt.

10. Preisänderungen

Datefix ist berechtigt, Preisänderungen festzulegen. Für bereits vereinbarte Werbeaufträge muß Datefix diese Änderungen jeweils 30 Tage vorher schriftlich oder per Fax dem Werbetreibenden mitteilen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu, das er spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt der Preiserhöhung in schriftlicher Form ausüben muss. Macht der Werbetreibende innerhalb dieser Frist keinen Gebrauch von seinem Widerspruchsrecht, gelten die veränderten Preise. Erfolgt durch den Werbetreibenden ein fristgerechter Einspruch, besteht Anspruch auf Erstattung eventuell bereits geleisteter Zahlungen, sofern diese noch nicht verbraucht sind. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

11. Rabattierungen, Aufträge von Agenturen

Datefix gewährt 15 % AE-Provision bei Nachweis der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur. Es gelten unsere Preislisten sowie die dort enthaltenen Rabattierungen.

12. Leistungen

Datefix bietet eine tagesaktuelle Statistik, die der Werbetreibende rund um die Uhr online über einen passwortgeschützten Zugang einsehen kann. Diese Statistik gibt Auskunft über den bisherigen Werbeerfolg, die bereits erfolgten Adviews und Adclicks sowie alle Sites, auf denen der Werbebanner geschaltet ist.

13. Gewährleistung

Datefix leistet Gewähr für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es bestehen keine Ansprüche für Mängel, die die Qualität der Werbeschaltung nur unerheblich mindern. Eventuelle Mängel müssen Datefix schriftlich mitgeteilt werden, Datefix ist zur zweimaligen Nachbesserung berechtigt.

14. Haftung

Datefix haftet für Schadensersatz nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner eigenen Organe. In der Höhe der Schadensersatzleistungen haftet Datefix für den voraussehbaren oder eingetretenen Schaden, maximal jedoch bis zu dem vom Auftraggeber zu zahlenden Netto-Rechnungsbetrag. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden nicht zu. Datefix übernimmt insbesondere keine Haftung für grob fahrlässige oder betrügerische Manipulationen von Seitenanbietern.
Für Schäden, die im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegen, übernimmt Datefix keine Haftung. Datefix haftet nicht für Folgeschäden, z.B. bei positiver Vertragverletzung. Datefix haftet nur dann für die Wiederherstellung von Daten, wenn der Werbetreibende Vorkehrungen getroffen hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand aus EDV-verarbeitetem Datenmaterial wiederhergestellt werden können. Die genannten Haftungsbestimmungen gelten sowohl für vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche.

15. Datenmaterial

Gemäß § 33 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes wird der Werbetreibende in Kenntnis gesetzt, daß seine Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet werden. Datefix verpflichtet sich, alle Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und diese Daten Dritten nur in dem Falle zugänglich zu machen, soweit dies zur Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen unumgänglich ist.

16. Sonstiges

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zum Vertrag bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln beeinflußt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der einheitlichen Kaufgesetze. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nördlingen.


Nördlingen, 1.1.2002


Pool Online
Internetservice Michael Loy
Heckenweg 3
86720 Nördlingen

info@pool-online.de