- 1. Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Auftraggeber
von Werbung im Internet, im Folgenden auch Werbetreibende
genannt. Für die angeschlossenen Datefix-Nutzer,
im Folgenden Seitenanbieter genannt, die Werbeflächen
auf ihren Veranstaltungskalendern zur Verfügung
stellen, gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Datefix-Nutzer.
Datefix übernimmt die Beratung, Vermittlung und
Platzierung von Werbung auf den Veranstaltungskalendern
der Datefix-Nutzer.
-
- Datefix ist ein Produkt der Firma Pool Online Internetservice
Michael Loy.
2. Vertragsbedingungen
- Es gelten ausschließlich die hier vorliegenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit
von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden
wird ausgeschlossen. Integraler Bestandteil des Vertrages
ist außerdem die jeweils gültige Preisliste
oder der vorher vereinbarte Festpreis. Der Vertragsabschluß erfolgt
ausschließlich durch schriftliche Bestätigung
des Werbeauftrags durch Datefix, durch die Plazierung
der Werbung auf den uns angeschlossenen Seiten oder durch
sonstige Erbringung der Werbeleistung. Nebenabreden und
mündliche Ergänzungen sind ungültig, wenn
sie nicht in schriftlicher Form bestätigt werden.
Dies trifft auch für den Verzicht auf das Formerfordernis
zu. Alle Angebote von Datefix sind in jedem Fall freibleibend.
- 3. Rücktrittsbedingungen
- Mit der in Ziffer 2 aufgeführten Vertragsbestätigung
wird die Online-Plazierung als Festauftrag akzeptiert.
Eine Rücktrittsmöglichkeit besteht nur nach
schriftlicher Anfrage. Datefix behält sich die Einräumung
der Rücktrittsmöglichkeit nach eigenem Ermessen
vor. Die Rücktrittsbestätigung durch Datefix
bedarf ausdrücklich der schriftlichen Form. Hiervon
nicht berührt wird das Rücktrittsrecht bei
Preisänderung (s. Ziffer 9).
- 4. Gesetzes- und sittenwidrige Angebote
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die Werbeinhalte
nicht gegen geltendes deutsches Recht und die guten Sitten
verstoßen sowie nicht für Seiten mit rassistischen
oder sexuellen Inhalten werben. Datefix behält sich
ausdrücklich das Recht vor, derartige Werbeaufträge
abzulehnen bzw. ohne vorherige Abmahnung aus dem Netz
zu nehmen. Datefix wird den Werbetreibenden unter Angabe
der Gründe von diesem Schritt unterrichten. Ein
Erstattungsanspruch des Auftraggebers entsteht hierdurch
nicht, der Werbetreibende hat jedoch Anspruch auf Rückzahlung
bereits geleisteter Zahlungen.
- 5. Anlieferung
- Der Werbetreibende sollte die notwendigen Unterlagen
(Banner, Urls, Zieladressen etc.) mindestens 24 Stunden
vor Schaltung der Werbung vollständig und entsprechend
den verabredeten Konditionen an Datefix übermitteln,
entweder als Attachment einer e-mail an info@datefix.de
oder als Brief. Die Überprüfung, ob durch die
vorgesehene Werbung Rechte Dritter verletzt werden, obliegt
dem Auftraggeber. Insofern trägt der Werbetreibende
die presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche
und sonstige Verantwortung für den Werbeinhalt und
haftet gegenüber Datefix und den angeschlossenen
Seitenanbietern für Schäden, die durch die
Plazierung der Werbung entstehen. Erfolgt die Erstellung
des Werbebanners durch Datefix, sind die benötigten
Unterlagen 14 Tage vor der Online-Plazierung zu übergeben.
Für das eingesendete Material übernimmt Datefix
keine Haftung. Datefix ist berechtigt, eingesandte Banner
zu überarbeiten, insbesondere deren Abmessungen,
um diese adäquat im Internet platzieren zu können.
Es besteht hierzu jedoch seitens Datefix keine Verpflichtung.
- 6. Platzierung im Internet
- Eine Benachrichtigung über die Platzierung des
jeweiligen Werbebanners im Internet erfolgt per e-mail.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den (die) Werbebanner
unverzüglich zu überprüfen und innerhalb
der ersten Woche eventuelle Fehler zu reklamieren. Spätere
Reklamationen sind möglich und können einvernehmlich
korrigiert werden, eventuelle Kosten in diesem Falle
trägt der Werbetreibende. Datefix handelt nach eigenem
Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung
der vermuteten Interessen der Werbetreibenden. Datefix
versucht, die Platzierung der Banner zielgruppenspezifisch
und in enger Kooperation mit den Auftraggebern durchzuführen.
- 7. Stornierung und Ausfall
- Sollte die Durchführung eines Auftrags wegen höherer
Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Hindernisse, aus
technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich
sein, erhält der Auftraggeber unverzüglich
Mitteilung hiervon. In Absprache mit dem Werbetreibenden
wird die Erfüllung des Werbeauftrags zum nächstmöglichen
Zeitpunkt angestrebt. Falls der Auftrag aus den oben
genannten Gründen nicht durchgeführt werden
kann, besteht seitens Datefix Rückzahlungspflicht
eventuell bereits geleisteter Zahlungen, insofern diese
nicht bereits verbraucht sind. Der Werbetreibende kann
keine weiteren Ansprüche geltend machen.
- 8. Berechnung der Adviews
- Für die Berechnung der Adviews erkennt der Werbetreibende
ausschließlich das Datefix-eigene Countprogramm
als maßgeblich an.
- 9. Preise und Zahlungsmodalitäten
- Der Auftraggeber zahlt für die Werbeleistung entweder
den vorher vereinbarten oder einen der jeweils gültigen
Preisliste entnommenen Festpreis. Die Rechnungsstellung
erfolgt nach Ablauf der jeweiligen Werbekampagne. Sollte
diese länger als einen Monat dauern, stellt Datefix
die erste Rechnung nach Ablauf von 30 Tagen seit Beginn
der Schaltung und sodann in monatlichem Abstand. Die
vereinbarten Entgelte sind zwei Wochen nach Rechnungsdatum
fällig. Es werden keine Abzüge gewährt.
- 10. Preisänderungen
- Datefix ist berechtigt, Preisänderungen festzulegen.
Für bereits vereinbarte Werbeaufträge muß Datefix
diese Änderungen jeweils 30 Tage vorher schriftlich
oder per Fax dem Werbetreibenden mitteilen. Dem Auftraggeber
steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu, das
er spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt der Preiserhöhung
in schriftlicher Form ausüben muss. Macht der Werbetreibende
innerhalb dieser Frist keinen Gebrauch von seinem Widerspruchsrecht,
gelten die veränderten Preise. Erfolgt durch den
Werbetreibenden ein fristgerechter Einspruch, besteht
Anspruch auf Erstattung eventuell bereits geleisteter
Zahlungen, sofern diese noch nicht verbraucht sind. Weitere
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche,
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- 11. Rabattierungen, Aufträge von Agenturen
- Datefix gewährt 15 % AE-Provision bei Nachweis
der Agenturtätigkeit und Fakturierung an die Agentur.
Es gelten unsere Preislisten sowie die dort enthaltenen
Rabattierungen.
- 12. Leistungen
- Datefix bietet eine tagesaktuelle Statistik, die der
Werbetreibende rund um die Uhr online über einen
passwortgeschützten Zugang einsehen kann. Diese
Statistik gibt Auskunft über den bisherigen Werbeerfolg,
die bereits erfolgten Adviews und Adclicks sowie alle
Sites, auf denen der Werbebanner geschaltet ist.
- 13. Gewährleistung
Datefix leistet Gewähr für Mängel im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften. Es bestehen keine Ansprüche
für Mängel, die die Qualität der Werbeschaltung
nur unerheblich mindern. Eventuelle Mängel müssen
Datefix schriftlich mitgeteilt werden, Datefix ist zur zweimaligen
Nachbesserung berechtigt.
- 14. Haftung
- Datefix haftet für Schadensersatz nur bei grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner eigenen Organe.
In der Höhe der Schadensersatzleistungen haftet
Datefix für den voraussehbaren oder eingetretenen
Schaden, maximal jedoch bis zu dem vom Auftraggeber zu
zahlenden Netto-Rechnungsbetrag. Weitergehende Ansprüche
stehen dem Werbetreibenden nicht zu. Datefix übernimmt
insbesondere keine Haftung für grob fahrlässige
oder betrügerische Manipulationen von Seitenanbietern.
- Für Schäden, die im Verantwortungsbereich
des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegen, übernimmt
Datefix keine Haftung. Datefix haftet nicht für
Folgeschäden, z.B. bei positiver Vertragverletzung.
Datefix haftet nur dann für die Wiederherstellung
von Daten, wenn der Werbetreibende Vorkehrungen getroffen
hat, dass diese mit vertretbarem Aufwand aus EDV-verarbeitetem
Datenmaterial wiederhergestellt werden können. Die
genannten Haftungsbestimmungen gelten sowohl für
vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche.
- 15. Datenmaterial
- Gemäß § 33 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes
wird der Werbetreibende in Kenntnis gesetzt, daß seine
Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und verarbeitet
werden. Datefix verpflichtet sich, alle Daten und Informationen
vertraulich zu behandeln und diese Daten Dritten nur
in dem Falle zugänglich zu machen, soweit dies zur
Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen unumgänglich
ist.
- 16. Sonstiges
- Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen
zum Vertrag bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln beeinflußt
nicht die Wirksamkeit der übrigen. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der einheitlichen
Kaufgesetze. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Nördlingen.
- Nördlingen, 1.1.2002
- Pool Online
Internetservice Michael Loy
Heckenweg 3
86720 Nördlingen
info@pool-online.de
|
|